Die Partei hat niemals Recht

7 03 2009

Ich freue mich immer wieder wenn das öffentlich-rechtliche Qualitätsfernsehen, wenn es nicht gerade mit DSDS-Derivaten beschäftigt ist, seinem Bildungs- und Informationsauftrag nachkommt. Wo es doch viel einfacher ist einfach nur so zu tun: 

Nehmen wir doch mal diesen Panoramabeitrag. Da wird sich doch nicht etwa plumpes Politgetrampel der Sendungsverantwortlichen hinter verbergen? Nicht, dass die FDP zu viele Stimmen kriegt.

Ich nehme an es ist Zufall, dass Prof. Wiegard ein Forum gegeben wird um die Programmatik einer Konkurrenzpartei zu kritisieren. Das Wiegard nämlich nicht nur Mitglied der “Wirtschaftsweisen” ist sondern auch SPD-Mitglied interessiert den Zuschauer doch gar nicht. Dass Prof. Sell, der auf seiner Homepage mit Zitaten von Oskar Lafontaine glänzt auch FDP-Vorschlägen nicht unbedingt gewogen ist, überrascht eigentlich auch niemanden der zwei Sekunden für Google aufbringt.

Die FDP weigert sich partout die Weltsicht der Redaktion zu übernehmen und da die schließlich den Bildungsauftrag haben, muss die ja richtig sein:

Das FDP Rezept in der Finanzkrise: wenig Solidarität mit den Betroffenen und ein konsequentes Kleinreden des Marktversagens.
[...]
Doch dabei vergisst die FDP gerne, dass vor allem ein uferloser Markt die Krise ausgelöst hat.

Neben der Fehlverwendung des Begriffes Solidarität (diese Entfremdung des Begriffs von seiner eigentliche Bedeutung lässt sich wohl nicht mehr retten) glänzt die Redaktion hier mit einer besonderen argumentativen Finesse:
Es ist so, weil es so ist.

Genau die Engstirnigkeit, die die Redaktion der FDP vorwirft wendet sie selber an. Die Möglichkeit, dass der Staat auch eine substantielle Rolle gespielt haben könnte, hat die Redaktion wohl auch “vergessen”. Wie man sich da noch für intellektuell aufrecht halten kann ist mir absolut schleierhaft. Vielleicht ist die Redaktion aber genauso vergesslich wie sie e der FDP vorwirft.

Einfach nur grotesk.





Grundversorgung: Part 0

14 02 2008

Als 4. Rundfunkurteil bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. November 1986. (Fundstelle: BVerfGE 73,118-Niedersachsen.). Zusammen mit dem 3. Rundfunk-Urteil bildet das Urteil die Basis für das duale Rundfunksystem.
[...]
Es stellte fest, dass zentrale Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender die Grundversorgung sei, die deshalb höheren Anforderungen genügen müssen als Privatsender. Dieser Grundversorgungsauftrag umfasst drei Elemente: die allgemeine, flächendeckende Empfangbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programme, die Gewährleistung eines inhaltlichen Standards der Programme und die Sicherung der Meinungsvielfalt.

Wikipedia zum Thema Rundfunkurteile

Immer wieder bin ich mir unsicher ob der ein oder andere Erguss, den uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk präsentiert, mit dem Begriff “Grundversorgung” vereinbar ist. Ob der Anspruch der “höheren Anforderungen” erfüllt wird weckt auch leise Zweifel bei mir.

In dieser Kategorie wird es immer mal wieder fragende Beispiele geben.








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